Betreuung & Entlastungshilfe mit Herz
Ihr Wohlbefinden und die Unterstützung, die Sie verdienen,
stehen bei mir im Mittelpunkt.
Entlastungshilfen nach § 45 a +b SGB XI können über die Pflegekasse abgerechnet werden!
Ich wünschen Ihnen ein gutes & zufriedenes neues Jahr
&
alles Gute für 2026
Ihre vertrauensvolle Betreuung
Kerstin Kaudasch
Ihre Partnerin für haushaltsnahe Hilfen für Senioren. Mit Herz und Verständnis sorge ich für die Unterstützung, die Sie brauchen.


